Preise

Mittlerweile beteiligen sich über 90 Gesetzliche Krankenkassen an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung durch einen Arzt veranlasst und der Kasse eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird. 

In der Regel werden die Kosten von den privaten Krankenkassen und / oder der Beihilfe, sowie den privaten Zusatzversicherungen, entsprechend ihres Vertrags, teilweise oder ganz übernommen.

Ich rechne nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. 
Die Kosten richtet sich nicht nach der Behandlungsdauer.

Der Ausgleich für die erste Behandlung ( ca. 60 Min.) von Erwachsenen beläuft sich zwischen € 100,00 und € 120,00. 
Jede Folgebehandlung (45 - 60 Min.) zwischen € 100,00 und € 110,00.

Der Ausgleich für die Behandlung (45 - 60 Min.) von Babys & Kindern bis zum 12. Lebensjahr beläuft sich zwischen € 75,00 und € 95,00. 

Erfahrungsgemäß sollte nach 3 bis 5 Behandlungen, im Abstand von 2-8 Wochen, eine deutliche Verbesserung der Symptomatik spürbar sein. Jeder Mensch hat aber einen individuellen Befund und Heilungsverlauf3

Zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse für Osteopathie?